fat (Gast) - 5. Apr, 09:04

Du kannst eine Verbindungsübersicht deines Providers anfordern.
Damit kannst du nachweisen, dass du, zum fragglichen Zeitpunkt, nicht mit deinem Handy telefoniert hast.
Allerdings könnte die Rennleitung argumentieren, dass du auch ein anderes Handy benutzt haben könntest.
Widerspruch würd ich auf jeden Fall einlegen.
Hoffentlich bist du Rechtschutzversichert, denn das macht man am besten per Anwalt und sowas kostet mehr als 40 Teuros.

Sushi69 - 5. Apr, 11:07

Ich hab schon bei meinem Provider gefragt, und die meinten, die würden nur die ausgehenden Gespräche berücksichtigen. Also hätte mich ja theoretisch auch jemand anrufen können. Genau das gleiche, wie Du sagst, mit dem Handy eines anderen. Ich weiss wirklich nicht, wie ich da beweisen soll, dass ich zum Henker NICHT telefoniert habe.
Ich bin übrigens nicht rechtschutzversichert, aber dafür so arm, dass ich im Zweifelsfall Prozesskostenhilfe bekomme.
fat (Gast) - 5. Apr, 14:35

Zum Prozess kommt es meist gar nicht.
Normalerweise reicht ein Brief eines, im Verkehrsrecht bewanderten, Anwalts.
Und dafür bekommt man nun mal keine Beihilfe.
Mein letztes "Vergehen" hat so immerhin 298,- Teuro gekostet :o(
und zur Einstellung des Verfahrens geführt.
Sushi69 - 6. Apr, 01:52

Schönen Dank auch, mach mir noch Mut... :(
Prozesskostenhilfe bekommt man nicht nur wenn die Sache vor Gericht geht, sondern auch schon, wenn man einen Anwalt braucht und im Recht ist, glaub ich. Naja, man wird sehen.

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